|
Startseite
News & Termine
Creditreform News
Regionale Nachrichten
Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf die Creditreform-Leistungen
Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf die Creditreform-Leistungen
Mecklenburg Vorpommern, 02.02.2007
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 % hat grundsätzlich für Vorsteuerabzugs-berechtigte kostenseitig keinerlei Auswirkung, da die Mehrwertsteuer im Rahmen
der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden kann.
Der Fiskus besteuert nicht nur Leistungen mit 19 %, die ab dem 01.01.2007 erbracht werden, sondern auch diese aus Vorjahren, sofern diese Leistungen nicht bis zum 31.12.2006 abgeschlossen sind. Die Grundlage des anzuwendenden Steuersatzes
ist das Datum der letztmalig erbrachten Leistung.
Das bedeutet, jeder Auftrag der nach dem Kalenderjahr 2006 zum Abschluss gebracht wird, beispielsweise eine laufende Inkassoakte, muss von Beginn an mit 19 % MwSt. nach berechnet werden. Teilleistungen, wie Beitragsrechnungen, sind nach dem Zeitraum zu splitten, d. h. bis 31.12.2006 wird die Leistung mit 16 % MwSt. belastet und ab 01.01.2007 mit 19 % MwSt.
Eine Korrektur ist bei folgenden Creditreform Leistungen notwendig:
- Anteil der Beitragsrechnungen, deren Teilleistung in das Jahr 2007 fällt,
- Kontingente aus Anfragegutscheinen und Consumerabfragen, die bis zum 31.12.2006 nicht vollständig aufgebraucht wurden und
- laufende Inkassomandate.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
1. Mitgliedsbeiträge und Kontingente
In 2006 erstellte Rechnungen werden aufgespaltet. Für den Anteil der Monate, die das Kalenderjahr 2007 betreffen, wird Ihnen eine Stornorechnung mit 16 % MwSt. zukommen und für dieselben Monate eine neue Rechnung mit 19 % MwSt. Gleiches gilt für jahres-übergreifende Kontingente. Es werden die Restbestände per 31.12.2006 ermittelt. Für die
noch zu erbringende Anzahl an Auskünften im Jahr 2007 wird Ihnen eine Stornorechnung mit 16 % MwSt. und eine neue Rechnung mit 19 % MwSt. zugesandt.
Beispiel:
Der Mitgliedsbeitrag entsprach dem Leistungszeitraum 03/2006 bis 02/2007.
Für den Anteil von zwei Monaten wird eine Stornorechnung über 16 % MwSt. und eine korrigierte Rechnung über 19 % MwSt. erstellt.
Der Differenzbetrag von 3 % MwSt. bleibt als offener Saldo auf Ihrem Kundenkonto stehen. Wir bitten Sie, diesen Betrag anzuweisen. Selbstverständlich können Sie bei Ihrer nächsten USt. -Voranmeldung diesen Wert als Vorsteuer geltend machen.
2. Inkassoakten
Geht nach dem 31.12.2006 eine Zahlung in einem bereits laufenden Verfahren ein, so werden mit der Schlussrechnung alle, auch die vor dem 01.01.2007 berechneten Provisionen, mit dem dann gültigen Steuersatz von 19 % abgerechnet. Die Leistung (Inkassoverfahren) ist erst mit der Schlussrechnung vollständig erbracht und stellt somit den Zeitpunkt der Versteuerung dar.
Beispiel:
Am 05.01.2007 geht eine Zahlung vom Schuldner in Höhe von EUR 10,00 ein.
Die Akte läuft bereits seit 1992 und 80 % der Forderung wurden bereits gezahlt.
Alle Provisionsbelastungen die bis dato mit einem Mehrwertsteuersatz von 15 % oder
16 % abgerechnet wurden, werden dann mit 19 % nachträglich belastet.
Betroffen hiervon sind auch alle Bearbeitungsgebühren und Auslagen, die in der jeweiligen Akte angefallen sind. Die 3%ige Mehrbelastung erfolgt entsprechend der Vereinbarung.
Der zugesandte Kontoauszug zum Monatsabschluss enthält Positionen der Steuerkorrektur 16/19 % MwSt. und beinhaltet sämtliche Korrekturbuchungen im gesamten Zeitraum. In diesem Fall ist von Ihnen pro Akte nur die Differenz als Vorsteuerabzug zu buchen.
Zur Erleichterung übergeben wir Ihnen eine gesonderte Aufstellung der betroffenen Inkassomandate mit einem einzigen saldierten Betrag, dessen Höhe Sie als Vorsteuerabzug bei der nächsten USt. -Voranmeldung geltend machen können.
Die Mehrwertsteuererhöhung hat zum Jahresbeginn 2007 zu außergewöhnlichen Belastungen, insbesondere aufgrund technischer Umstellungen, geführt.
Diesen steuerrechtlichen Sachverhalt können wir leider nicht beeinflussen.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an!
Ihre zuständigen Inkassosachbearbeiter und Kundenbetreuer sowie unsere
Mitarbeiter in der Buchhaltung werden Sie gern beraten.
|