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Creditreform Mecklenburg-Vorpommern informiert: Kunden profitieren von neuen Inkasso-Regelungen
Creditreform Mecklenburg-Vorpommern informiert: Kunden profitieren von neuen Inkasso-Regelungen
Zeit- und Kostenersparnis sowie mehr Verfahrenseffizienz
Rostock, 01.07.2008
Am heutigen 1. Juli tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf die Gestaltung des Inkasso-Verfahrens von Creditreform Mecklenburg-Vorpommern. Gläubiger, die Creditreform mit dem Einzug ihrer Forderungen beauftragen, werden von den Veränderungen profitieren.
Nach altem Recht musste Creditreform für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung einen Vertragsanwalt hinzuziehen. Das ändert sich durch das RDG. Das Gesetz erweitert die Kompetenzen von Inkasso-Unternehmen und erlaubt ihnen, das gerichtliche Mahnverfahren und die komplette Forderungsvollstreckung in Eigenregie durchzuführen. Voraussetzung ist, dass es sich um Forderungen handelt, die nicht ernsthaft bestritten werden, etwa durch Mängelrügen. Bei streitigen Forderungen ändert sich an der Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten nichts.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz ermöglicht es uns nun, unseren Kunden ein vollständiges Inkasso-Produkt aus einer Hand anzubieten. Das Spektrum der Möglichkeiten reicht jetzt von der außergerichtlichen Mahnung und Beitreibung mittels Telefon-Inkasso über die Titulierung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Die Gläubiger profitieren von der erweiterten Inkasso-Kompetenz in Form einer höheren Verfahrenseffizienz: Der Wegfall eines zwischengeschalteten Vertragsanwaltes verringert den Abstimmungs- und Zeitaufwand; Creditreform Mecklenburg-Vorpommern bleibt über das gesamte Inkasso-Verfahren hinweg alleiniger Ansprechpartner.
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