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Der Weihnachts-Knigge

Rostock, 01.12.2008

Weihnachten steht vor der Tür - und wirft in vielen Unternehmen Fragen auf. Wem sollte ich schreiben? Und wann? Wie groß und teuer darf ein Geschenk sein? Was ist bei Weihnachtsfeiern zu beachten? Um Sie stilsicher durch die geschäftliche Adventszeit zu bringen, haben wir einige Antworten für Sie zusammengetragen.

Weihnachtsgruß per SMS oder E-Mail?

Im Geschäftsbereich sind Weihnachtsgrüße per SMS, E-Mail oder Fax absolut tabu.

Sind Weihnachtsgrüße Pflicht?

Diese Frage lässt sich klar mit "Nein“ beantworten. Zielsetzung der Weihnachtspost ist es, Kunden und Geschäftspartnern seine Wertschätzung auszudrücken. Der Zeitpunkt dafür bleibt Ihnen überlassen.

Einfallsreichist zum Beispiel, wer sich bei seinen Kunden etwa zum Jahrestag des Beginns der Geschäftsbeziehung oder zu einem anderen markanten Termin meldet.

Wer sich aus organisatorischen Gründen doch für die Jahresendgrüße entscheidet, sollte unbedingt auf eine individuelle Note achten. Die Weihnachtsgrüße sollten nicht den Eindruck einer lästigen Pflicht erwecken! Unterschreiben Sie die Post immer handschriftlich.

Individualisieren Sie Standardkarten beispielsweise durch ein speziell gestaltetes Einlegeblatt. Oder legen Sie Ihrem Gruß eine Kleinigkeit bei, die beim Öffnen des Umschlags Aufmerksamkeit erweckt

Welche Geschenke an Kunden?

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Weihnachtsgeschenks die Beziehung zum Beschenkten, die Position und die persönlichen Interessen. Die Präsente sollten nicht zu groß ausfallen, damit sie nicht als Verpflichtung empfunden werden.

Als Anhaltspunkt gelten Geschenke in folgendem Wert:

  • 50 bis 80 Euro auf Geschäftsführerebene
  • 25 bis 35 Euro auf Managerebene
  • 10 bis 20 Euro auf Projektebene

Verzichten Sie möglichst auf Präsente mit Werbeaufdruck, individuelle Geschenke wirken persönlicher. Legen Sie ggf. eine Geschenke- und Interessensdatei an, um den Überblick zu behalten.

Geschenke müssen nicht persönlich überreicht werden.

Fehlt Ihnen die richtige Geschenkidee, dann verwenden Sie das Geld doch einfach für eine Spende an gemeinnützige Organisationen. Sie helfen damit einerseits und können andererseits die Spende auch imagewirksam für Ihr Unternehmen (z. B. auf den Weihnachtskarten) einsetzen.

Grenze für steuerfreie Geschenke?

Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen aus steuerlichen Gründen nicht mehr als maximal 35 Euro (inklusive Umsatzsteuer) pro Person und Jahr betragen. Ansonsten sind sie nicht von den Betriebsausgaben abziehbar (siehe auch § 4 Abs. 5 EStG). Der Beschenkte muss in diesem Fall das Geschenk als geldwerten Vorteil versteuern.


Tipps für die betriebliche Weihnachtsfeier

Ort des Geschehens?

Die Feier sollte Abstand vom Arbeitsalltag schaffen und die Mitarbeiter in den Vordergrund stellen, daher besser nicht am Arbeitsplatz feiern. Der Rahmen hängt letztlich aber ganz von dem zur Verfügung stehenden Budget ab. Wichtig ist, dass die Weihnachtsfeier eine Geste des Dankes vom Chef an die Mitarbeiter und Partner ist. In erster Linie geht es bei einer solchen Feier um Anerkennung und Belohnung für die harte Arbeit, die das ganze Jahr geleistet wurde.

Einige Anregungen für außergewöhnliche Veranstaltungen:

  • Weihnachtsfeier im winterlichen Ambiente auf der Hütte
  • Erlebnisgastronomie im Zirkuszelt
  • Ballveranstaltung im feierlichen Rahmen
  • Theater-, Ballett- oder Opereinladung 
  • Sportliche Events im Winter
  • Casinoabend 
  • Star-Event, Ihre Mitarbeiter als VIP

Halten Sie als Führungskraft eine Rede, passen Sie auf, dass diese nicht abgedroschen und ohne Inhalt ist. Nehmen Sie sich Zeit und denken Sie darüber nach, was Sie Ihren Mitarbeitern mit auf den Weg geben wollen.

Gestalten Sie zum Beispiel ein "Best of" des letzten Jahres: Sammeln Sie lustige E-Mails oder Ereignisse Ihrer Mitarbeiter und Kunden. (Achtung! Nicht verletzend werden oder jemanden "vorführen"!) Oder halten Sie einen Rückblick des letzten Jahres: Wer wurde eingestellt? Wer wurde pensioniert? Wer wurde Mutter/Vater ...?

Eine Rede wird zum Aperitif oder bei einem feierlichen Essen nach der Vorspeise gehalten. Auf jeden Fall immer zwischen den Gängen, damit das Essen nicht kalt wird.
 
Kleidung?

Tragen Sie dem Anlass entsprechend angemessene Kleidung. Hände weg von durchsichtiger Kleidung oder Mickey-Mouse-Krawatte. Understatement ist Trumpf. Am sichersten ist die in der Firma übliche Business-Kleidung. Frauen können diese mit einem extravaganten Schmuckstück oder stärkeren Make-up aufwerten, bei Männern kann später das Jackett fallen.

Wer wird zuerst begrüßt?

Normalerweise sollte mit dem Ranghöchsten begonnen werden. Begrüßen Sie also zunächst Ihren Chef, der Sie auch eingeladen hat. Arbeiten Sie sich danach zum Rangniedrigsten durch. Laufen Sie aber deshalb nicht etwa im Zick Zack durch die Räume, sondern gehen Sie am besten von einer Runde zur nächsten. Stehen ranggleiche Personen zusammen, begrüßen Sie zuerst die Frau.

Platzwahl?

Gibt es keine Namenskärtchen und wurde Ihnen auch nicht ausdrücklich ein Platz zugewiesen, haben Sie freie Wahl. Natürlich scheint der Platz neben dem Lieblingskollegen am besten zu sein. Aber wie wäre es mit einem Platz in einer Runde, die Ihnen sympathisch ist, mit der Sie aber im normalen Büroalltag eher weniger zu tun haben? So kommen Sie mit Leuten ins Gespräch, die Sie bisher nur flüchtig kannten.

Verzichten Sie beim Gespräch unbedingt auf Themen wie Gehalt, Ihr Liebesleben, die Fußpilzinfektion Ihrer Tochter oder Kritik an der Chefetage. Plaudern Sie stattdessen lieber über den Urlaub, das Wetter, das gute Essen oder die neusten Hollywood-Filme.

Worauf achten bei "à la Carte"?

Essen Sie à la carte, orientieren Sie sich bei Gangzahl und Preislage an dem, was Ihre Kollegen wählen. Häufig schlägt der Gastgeber auch einige Gerichte vor, deren Anzahl und Preis Sie als Anhaltspunkt nehmen können.

Bei der Getränkewahl herrscht kein "Gruppenzwang“. Selbst wenn ihr Chef Antialkoholiker ist, können Sie Wein oder Bier bestellen. Angestoßen wird nur in kleinen Runden, bei großen Feiern wünscht man sich nur "zum Wohl“ (erst dem Chef, dann der Runde).

Grundsätzlich gibt der Chef das Startzeichen, wann mit dem Essen begonnen werden kann. Auf das "Guten Appetit“ wird im Geschäftsleben ganz verzichtet. Schmeckt Ihnen das Essen nicht, müssen Sie den Teller nicht leer essen. Ist das Essen ungenießbar, können Sie es reklamieren.

Und beim Buffet?

Wie verlockend der Anblick auch ist, achten Sie auf die Speisenfolge. Beim ersten Gang gibt es nur kalte Vorspeisen, beim zweiten Suppe, anschließend die Hauptspeise und erst zum Schluss das Dessert.
Sie dürfen beliebig oft zum Buffet gehen, vermeiden Sie also übervolle Teller.

Legen Sie Messer und Gabel nach dem Essen auf dem Teller ab. Neues Geschirr und Besteck wartet am Buffet. Fällt Ihnen die Serviette beim Aufstehen runter, fragen Sie das Personal nach Ersatz. Kriechen Sie keinesfalls unter den Tisch.

Aufdringliche Kollegen?

Ihr Nachbar ist schon bei seinem fünften Bier und wird zunehmend unangenehmer? Weisen Sie ihn auf keinen Fall darauf hin, besser mit dem Trinken aufzuhören. Das steht Ihnen nicht zu. Stattdessen sollten Sie ihn möglichst höflich ignorieren. Unterhalten Sie sich demonstrativ mit anderen Personen oder wechseln Sie notfalls den Platz.

Die Alkoholfalle
Ein gutes Restaurant, gutes Essen, ausgelassene Stimmung und Zeit mit den Kollegen zu plaudern. Vergessen Sie jedoch nicht: Sie stehen unter ständiger Beobachtung - von Kollegen und Vorgesetzten - und alles was Sie tun wird registriert.

Torkelnd durch die Räume zu gehen, macht bestimmt keinen guten Eindruck. Ersparen Sie sich auch andere Peinlichkeiten, nur weil durch den steigenden Alkoholpegel ihre Hemmschwelle gesunken ist. Überlegen Sie besser vorher, ob es noch ein Glas mehr sein soll oder nicht.

Grundsätzliches

  • Sind Sie nicht wirklich verhindert, nehmen Sie in jedem Fall an der Weihnachtsfeier teil. Wer grundlos fernbleibt, wirkt schnell arrogant. Also gehen Sie hin!
  • Nehmen Sie nicht gleich jedes "Du“ für bare Münze. Warten Sie am nächsten Tag erst einmal ab. Bleibt ihr Chef/Kollege beim "Du“, dürfen Sie sich anschließen. Ansonsten tun sie als wäre nichts passiert.
  • Tabu ist, Kollegen oder Kolleginnen gegenüber auf Tuchfühlung zu gehen. Ein winzig kleiner Flirt ist erlaubt, mehr aber auch nicht.

Zeit zu gehen?

Auch wenn die Veranstaltung langweilig ist und sie hundemüde sind, brechen Sie nicht sofort nach dem Dessert auf. Warten Sie lieber noch eine gute Stunde. Dann können Sie sich verabschieden, ohne dass es unhöflich wirkt. Verabschieden Sie sich von Ihrem Gastgeber und bedanken Sie sich für die Einladung.

Fröhliche Weihnachten!

 



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