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Neuer Service für Krankenhäuser

Minimierung des Verwaltungsaufwandes durch Auslagerung des Forderungsmanagements

Rostock, 09.11.2009

Ab dem 01.01.2010 sind die Krankenhäuser zum Einzug der in § 39 Abs. 4 SGB V verankerten Zuzahlungsbeiträgen verpflichtet. Der durch das Zuzahlungsinkasso entstehende zusätzliche Verwaltungsaufwand ist enorm, da die organisatorischen Voraussetzungen in kürzester Zeit geschaffen werden müssen, um neben der Durchführung des Verwaltungsverfahrens auch die technischen und personellen Rahmenbedingungen für die Vollstreckung der durch Leistungsbescheid titulierten Forderungen sicherzustellen.

Die Übertragung des Zuzahlungsinkassos auf die Krankenhäuser trifft die Einrichtungen zur Unzeit. Sie sind durch die angespannte Finanzlage im Gesundheitswesen ohnehin gezwungen, sehr kostenbewusst zu agieren. Durch die jetzt erforderlichen Investitionen in die Umsetzung des Zuzahlungsinkassos drohen weitere Liquiditätseinbußen.

"Die Erstattung der Zuzahlungsbeiträge erfolgt erst am Ende des gesamten Verwaltungsverfahrens. Somit besteht gerade aus betriebswirtschaftlicher Sicht größter Handlungsbedarf. Nur wer kurzfristig eine schnelle und wirksame Lösung im Forderungsmanagement findet, kann sein Unternehmen vor drohenden Liquiditätseinbußen schützen", so Udo Brückner, verantwortlicher Produktmanager beim Verband der Vereine Creditreform e. V. Das Unternehmen bietet Krankenhäusern mit dem Creditreform Mahnservice eine nahezu vollständige Entlastung von administrativen Tätigkeiten an. Die einzelnen Prozessschritte des Mahnservice sind speziell auf die neu entstandenen Anforderungen durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz zugeschnitten.

  • Unterstützung bei der Durchführung des Mahnverfahrens im Rahmen der Verwaltungshilfe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Zahlungserinnerung, Anhörungsbogen und Leistungsbescheid
  • Rechtlich geprüfte Druckvorlagen
  • Kosten- und portooptimierter Mahnablauf
  • Direkte Anbindung eines Bankkontos des Krankenhauses
  • Vollelektronische Verarbeitung der Anhörungsbögen
  • Einfacher Datenaustausch zwischen dem Krankenhaus und Creditreform
Neben der besseren Nutzung der eigenen Ressourcen profitieren Krankenhäuser bei der frühzeitigen Auslagerung der Forderungen an Creditreform vor allem durch einen schnellen Liquiditätszufluss.



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Tel.: 03 95 / 55 87-434

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